Cyber Resilience Act (CRA) Consulting | PRAETORIO
Cyber Resilience Act

CRA-Anwendungsbereich und Produkteinstufung

Wir prüfen, ob und wie der Cyber Resilience Act auf ein Produkt anwendbar ist. Die Bewertung berücksichtigt Produktgrenzen, Marktplatzierung, bestimmungsgemäße Verwendung und relevante Kategoriedefinitionen. Wir dokumentieren die Begründung und benennen Punkte, die weiterer Prüfung bedürfen, und erstellen einen begründeten Anwendungsbereichs- und Klassifizierungsnachweis.

Beispielhafter Ablauf Produkt Markt Bereich Entscheid.
Produkt
Produkt und seine Schnittstellen erfassen.
Markt
Inverkehrbringen, Verwendungszweck und Rolle als Wirtschaftsakteur klären.
Anwendungsbereich
Einbeziehung, Ausnahmen und Kategoriedefinitionen prüfen.
Entscheidung
Ergebnis und verbleibende Unsicherheiten dokumentieren.

Leistungsumfang

  • Prüfung der Produktgrenzen und Anwendbarkeit

  • Analyse von Kategorie und Konformitätsweg

  • Erste Identifikation technischer Lücken

Benötigte Ausgangsinformationen

Produktbeschreibung, Schnittstellen, bestimmungsgemäße Verwendung, wirtschaftliche Rolle und Zielmärkte.

Relevante Vorschriften und Normen

Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2024/2847. Bei Funkprodukten werden die Anforderungen der RED und der EN 18031 gesondert geprüft. Entwürfe der EN 40000 können die Planung unterstützen, gelten jedoch nicht als Konformitätsnachweis.

Funkanlagen

Für Funkanlagen prüfen wir die anwendbaren Cybersecurity-Anforderungen der RED und die relevanten Teile der EN 18031. Wir unterstützen die Anforderungszuordnung, Sicherheitskonzeption und Nachweisvorbereitung unter Berücksichtigung der Einschränkungen im EU-Amtsblatt. Produktumfang und Bewertungsverfahren werden individuell geprüft.

CRA

Wir unterstützen die Prüfung des CRA-Anwendungsbereichs, die Umsetzungsplanung und die technische Dokumentation. Relevante Normungsarbeiten der Reihe EN 40000 werden nach Teil und Status verfolgt. Entwürfe können die Vorbereitung unterstützen; sie gelten hier weder als veröffentlichte harmonisierte Normen noch als Konformitätsnachweis.

RED-zu-CRA-Übergang

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/339 hebt ab dem 11. Dezember 2027 die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 auf und richtet den delegierten Rechtsakt zur RED-Cybersecurity auf den CRA-Übergang aus. Die Richtlinie 2014/53/EU selbst wird dadurch nicht aufgehoben; RED und CRA bleiben eigenständige Rechtsinstrumente mit jeweils eigenem Anwendungsbereich.

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