CRA-Anwendungsbereich und Produkteinstufung
Wir prüfen, ob und wie der Cyber Resilience Act auf ein Produkt anwendbar ist. Die Bewertung berücksichtigt Produktgrenzen, Marktplatzierung, bestimmungsgemäße Verwendung und relevante Kategoriedefinitionen. Wir dokumentieren die Begründung und benennen Punkte, die weiterer Prüfung bedürfen, und erstellen einen begründeten Anwendungsbereichs- und Klassifizierungsnachweis.
- Produkt
- Produkt und seine Schnittstellen erfassen.
- Markt
- Inverkehrbringen, Verwendungszweck und Rolle als Wirtschaftsakteur klären.
- Anwendungsbereich
- Einbeziehung, Ausnahmen und Kategoriedefinitionen prüfen.
- Entscheidung
- Ergebnis und verbleibende Unsicherheiten dokumentieren.
Leistungsumfang
Prüfung der Produktgrenzen und Anwendbarkeit
Analyse von Kategorie und Konformitätsweg
Erste Identifikation technischer Lücken
Benötigte Ausgangsinformationen
Produktbeschreibung, Schnittstellen, bestimmungsgemäße Verwendung, wirtschaftliche Rolle und Zielmärkte.
Relevante Vorschriften und Normen
Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2024/2847. Bei Funkprodukten werden die Anforderungen der RED und der EN 18031 gesondert geprüft. Entwürfe der EN 40000 können die Planung unterstützen, gelten jedoch nicht als Konformitätsnachweis.
Funkanlagen
Für Funkanlagen prüfen wir die anwendbaren Cybersecurity-Anforderungen der RED und die relevanten Teile der EN 18031. Wir unterstützen die Anforderungszuordnung, Sicherheitskonzeption und Nachweisvorbereitung unter Berücksichtigung der Einschränkungen im EU-Amtsblatt. Produktumfang und Bewertungsverfahren werden individuell geprüft.
CRA
Wir unterstützen die Prüfung des CRA-Anwendungsbereichs, die Umsetzungsplanung und die technische Dokumentation. Relevante Normungsarbeiten der Reihe EN 40000 werden nach Teil und Status verfolgt. Entwürfe können die Vorbereitung unterstützen; sie gelten hier weder als veröffentlichte harmonisierte Normen noch als Konformitätsnachweis.
RED-zu-CRA-Übergang
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/339 hebt ab dem 11. Dezember 2027 die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 auf und richtet den delegierten Rechtsakt zur RED-Cybersecurity auf den CRA-Übergang aus. Die Richtlinie 2014/53/EU selbst wird dadurch nicht aufgehoben; RED und CRA bleiben eigenständige Rechtsinstrumente mit jeweils eigenem Anwendungsbereich.
Zugehörige Leistungen
Produkt besprechen
Beschreiben Sie Ihr Produkt, den aktuellen Stand und die Entscheidung, die Sie treffen müssen.
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